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Kärntner Institut für Seenforschung - Naturwissenschaftliches Forschungszentrum
Kärntner Seenbericht 2012

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Bewertungssystem ab 2010


[Trophie] [Ökologischer Zustand] [Hygiene - Bakteriologie] [Aktuelle Badewasserqualität]

Die Bewertung erfolgt für alle Kärntner Seen nach ÖNORM M 6231 aufgrund der Parameter Gesamtphoshpor und Phytoplankton-Biovolumen und zusätzlich erfolgt für ausgewählte Seen die Beurteilung nach der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer (QZV Ökologie OG, BGBl. II Nr. 99/2010 i.d.g.F.). Mit diesen Regelwerken werden die Vorgaben des österreichischen Wasserrechtsgesetzes sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt.


Trophie 


Die trophische Einstufung der Seen erfolgte auf Basis von physikalisch-chemischen Parametern und des Phytoplanktons hinsichtlich Artenspektrum und Biomasse. Die Bewertung nach der ÖNORM M 6231 sieht vor, dass die Nährstoffkonzentration, insbesondere die Gesamt-Phosphor-Konzentration, die Sauerstoffkonzentration über Grund bzw. an der Grenze zum Mixolimnion und die Algenmenge (Phytoplankton-Biomasse) zu einer Einstufung in fünf „Trophieklassen“ herangezogen werden. Die untersuchten Seen werden entsprechend ihrer Gesamt-Phosphor-Konzentration, der Phytoplankton-Biomasse im Epilimnion und der Sauerstoffsituation über Grund den unterschiedlichen Trophieklassen zugeordnet. Bei den Seen mit bekannten Volumina fand, zusätzlich zur epilimnischen Gesamt-Phosphor-Konzentration, auch die über die Wassersäule (bei meromiktischen Seen über das Mixolimnion) gewichtete Gesamt-Phosphor-Konzentration Eingang in die Trophieklassifizierung. Die Messwerte des Epilimnions, der oberflächlichen Wasserschicht von 0 bis 6 m Tiefe, dokumentieren die Qualität des zum Baden genutzten Bereiches. Untersuchungen des Tiefenwassers geben Auskunft über die Nährstoffbelastung eines Sees. Aus nachfolgender Tabelle sind die Parameter und Grenzwerte der einzelnen Trophieklassen zu entnehmen. 

Parameter und Grenzwerte der einzelnen Trophieklassen (nach ÖNORM M 6231)
Tabelle: Trophieklassen


Ökologischer Zustand


Die europäische Wasserpolitik wurde durch die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) grundlegend reformiert. Mit dem Ziel die Gewässer zu schützen sind Maßnahmen, die eine Verschlechterung eines Gewässers herbeiführen würden, verboten. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen im Gewässer selbst oder in den angrenzenden Landökosystemen gesetzt werden, um eine Verbesserung des Gewässerzustandes zu erreichen. Die WRRL gibt vor, dass alle stehenden Gewässer mit einer Fläche > 50 ha bis zum Jahr 2015 einen zumindest "guten ökologischen Zustand" aufweisen müssen.
Die nationale Umsetzung wurde im Österreichischen Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006 und der Bundesgesetzesnovelle 2009, BGBl I Nr. 3 vollzogen. Die 99. Verordnung QZV Ökologie OG, 2010 (Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer) definiert Qualitätsziele für die chemischen Parameter und die biologischen Qualitätselemente: Phytoplankton, Makrophyten und Fische. Die Methoden zur Erhebung der biologischen Qualitätselemente sind im entsprechenden Leitfaden beschrieben. Kärnten begann im Jahr 2007 die Untersuchungsergebnisse der Seengütekontrollen im Rahmen der GZÜV auszuwerten (2007: 9 Seen, 2008 bis 2011: 7 Seen).

Die Beurteilung anhand des Phytoplanktons ist in erster Linie eine Klassifizierung des Nährstoff- oder Produktionsniveaus. Als Basis sind entsprechend dem Leitfaden an vier Terminen Phytoplanktonproben aus dem Epilimnion (0 – 6 m) zu ziehen.

Diese Bewertung des ökologischen Gewässerzustandes beruht letztlich auf der Ermittlung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Referenzzustand eines Sees. Die Abweichung wird als EQR – Ecological Quality Ratio angegeben, dem zur Darstellung in einer fünfstufigen Bewertungsskala, von „sehr gut“ bis „schlecht“, fünf Farben zugeordnet werden. Die verwendeten Kenngrößen für die Bewertung sind das Gesamt-Biovolumen und der Brettum-Index. Letzterer errechnet sich aus dem Jahresmittel des Phytoplankton-Biovolumens und der Abundanz jener Taxa, die in der „Rebbeca-Liste“ (modifiziert nach DOKULIL et al. 2005) angeführt sind. Im Rahmen des EU-Projekts „Rebbeca“ wurden für eine große Zahl von Phytoplanktontaxa Codes (oder ID) vergeben, die einem trophischen Zustand zugeordnet sind. Diese Rebbeca-Liste wird laufend erweitert. In Kärnten werden entsprechende Erhebungen und Bewertungen seit 2007 durchgeführt. Daher kann, der Verordnung entsprechend, jeweils über die letzten drei Untersuchungsjahre eine Gesamtbewertung – Gesamt-EQR – vorgenommen werden.  

Gegenüberstellung der Trophieklassen (ÖNORM 6231) mit dem Bewertungssystem nach der QZV Ökologie OG
Tabelle: Trophieklassen.


Hygiene


Gesetzliche Grundlagen


Seit 1997 ist Österreich verpflichtet, frequentierte Badestellen gemäß EU-Badegewässer Richtlinie 76/160/EWG zu kontrollieren. Diese Richtlinie trat 2006 außer Kraft und wurde durch die novellierte Richtlinie 2006/7/EG ersetzt. Die Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht erfolgte durch die Änderung des Bäderhygienegesetzes mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 BGBl. I Nr. 3 vom 15. Juli 2009. Entsprechend angepasst wurde die Bäderhygieneverordnung mit der Fassung vom 16. 12. 2009.

Die Richtlinie 2006/7/EG enthält neue Bestimmungen für die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität. Die Bewertung der Badestellen erfolgt an Hand der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Badegewässerverordnung - BGewV) Anlage 6 (zu § 5 Abs. 5).

Ab der Badesaison 2010 ist die Einstufung der Badegewässer nach der neuen Richtlinie, anhand der Qualitätsparameter Fäkalcoliforme Bakterien (Escherichia coli) und Intestinale Enterokokken verpflichtend. Der Parameter Gesamtcoliforme Bakterien sowie physikalisch-chemische Parameter (Sichttiefe, pH-Wert und Sauerstoffsättigung) werden nach der neuen Richtlinie nicht mehr zur Bewertung der Badewasserqualität herangezogen.


Allgemeines


Fäkalcoliforme Bakterien (Escherichia coli) kommen im Darm von Menschen und Säugetieren vor. Sie sind in geringen Mengen (unterhalb des Grenzwertes) in der Regel harmlos. In größeren Mengen können sie Darminfektionen verursachen, wenn sie in offene Wunden gelangen, Eiterungen auslösen. Außerhalb des Organismus können sich Fäkalcoliforme Bakterien nicht mehr vermehren, da sie nur innerhalb eines engen Temperaturbereiches fortpflanzungsfähig sind. Aus diesem Grund sind sie ein brauchbarer Indikator für Verunreinigungen von Gewässern durch menschliche oder tierische Ausscheidungen, Belastungen eines Sees mit Fäkalien, Gülle oder Stallmist. Gleichzeitig bedeutet das Vorhandensein von Fäkalcoliformen Bakterien, dass sich auch andere Krankheitserreger im Wasser befinden können, die ebenfalls im Darm vorkommen. Wenn hingegen keine Fäkalcoliforme Bakterien nachgewiesen werden, so sind mit großer Wahrscheinlichkeit auch keine anderen Gesundheit gefährdende Darmkeime vorhanden.

Intestinale Enterokokken kommen ebenfalls im Darm von Menschen und Säugetieren vor. Ihre Bedeutung ist ähnlich einzuschätzen wie die der Fäkalcoliformen Bakterien. Sie sind jedoch gegenüber Umwelteinflüssen resistenter.


Bewertungssystem


Die hygienischen Anforderungen hinsichtlich des Keimgehaltes wurden nach der EU-Richtlinie 76/160/EWG wie folgt definiert:

Richt- und Grenzwert für Fäkalcoliforme Bakterien und Intestinale Enterokokken
Tabelle: Bewertungssystem Intestinale Enterokokken und Escherichia coli


Aktuelle Badewasserqualität


Zur Beurteilung der aktuellen Badewasserqualität werden die Parameter Gesamt-Phosphor, Sichttiefe und die hygienische Bewertung der im Mai und Juni eines Jahres durchgeführten Analysen herangezogen. Den Messwerten werden Noten zugeteilt, aus denen das arithmetische Mittel errechnet wird. Die Badewasserqualität kommt in einer vierstufigen Skala zum Ausdruck, die letztlich eine Kombination der hygienischen und gewässerökologischen Bewertung ist. Wird aufgrund der hygienischen Belastung ein „für Badezwecke nicht geeignet“ vergeben, führt das automatisch zur Gesamtbeurteilung „nicht geeignet“. 

Gesamtphosphor und Sichttiefe
Tabelle: Bewertung der Badewasserqualität

 
Hygienische Bewertung
Tabelle: Gesamtbewertung der Badewasserqualität

Literatur:

BRETTUM P. (1989): Algen als Indikatoren für die Gewässerqualität in norwegischen Binnenseen. Norsk institute for vannforsking NIVA. Oslo

DOKULIL M. T., TEUBNER K., GREISBERGER M. (2005): Typenspezifische Referenzbedingungen für die integrierende Bewertung des ökologischen Zustandes stehender Gewässer Österreichs gemäß der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Modul 1: Die Bewertung der Phytoplanktonstruktur nach dem Brettum-Index. Projektstudie Phase 3, Abschlussbericht. Unpublizierter Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien.

WOLFRAM G., DOKULIL M. T., PALL K., REICHMANN M., SCHULZ L., ARGILLER C., de BORTOLI J., MARTINEZ P.-J., RIOURY C., HOEHN E., RIEDMÜLLER U., SCHAUMBURG J., STELZER D., BUZZI F., DALMIGLIO A., MORABITO G., MARCHETTO A., REMEC-REKAR S. & URBANIC G. (2007): Intercalibration Exercise, Technical Report + Annexes, Alpine GIG (Lakes). Vienna - Ispra.
 

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